Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

  • 24-Stundenbetreuung in Österreich
    • Seit wann gibt es die 24-Stunden-Betreuung „Pflege“ schon in Österreich?

      Mit dem Hausbetreuungsgesetz, das im Juni 2007 entstand und am 1.Juli 2007 seine Gültigkeit erlangte, wurde das freie Gewerbe der Personenbetreuung als selbstständige Tätigkeit erstmals geregelt.

    • Seit wann gibt es die 24-Stunden-Betreuung „Pflege“ schon in Österreich?

      Mit dem Hausbetreuungsgesetz das im Juni.2007 entstand und am 1.Juli 2007 seine Gültigkeit erlangte, wurde das freie Gewerbe der Personenbetreuung als selbstständige Tätigkeit erstmals geregelt.

    • Wie viele Anbieter gibt es in Österreich?

      In Österreich gibt es bereits 800 Anbieter die unterschiedlich arbeiten und aufgestellt sind. Dadurch da es keine einheitlichen Preise und Verträge gibt, wird empfohlen sich mehrere Anbieter anzusehen und zu vergleichen.

    • Warum 24-Stunden-Betreuung und nicht 24-Stunden-Pflege?

      Die Betreuung eines Menschen verlangt keine spezifische pflegerische- oder medizinische Ausbildung. Unter „Betreuung“ in der 24-Stunden-Betreuung versteht man, dass Betreuungskräfte die Person beschäftigen, ihr beim Kochen oder Putzen behilflich sind, gemeinsame Ausflüge oder Einkäufe erledigen, der Person beim Anziehen der Schuhe, Jacke oder anderem behilflich ist. Hier tritt das Hausbetreuungsgesetz in Kraft in dem genau beschrieben ist, was die Betreuungskräfte dürfen und was nicht. Infos

      Die Pflege eines Menschen erfordert eine pflegerische Ausbildung. In Österreich unterscheiden wir in der Pflege die Ausbildungen:

      -Pflegeassistenz (einjährige Ausbildung)
      -Pflegefachassistenz (zweijährige Ausbildung)
      -Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege im gehobenen Dienst - löst die bisherige Diplomausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege ab.

    • Wo und wie findet man einen Anbieter in meiner Umgebung?

      Für einen guten Überblick wo und welche Anbieter sich in Österreich befinden, können wir Ihnen die Suchplattform für 24-Stunden-Betreuung in Österreich empfehlen. Suchen und finden Sie einen Anbieter in Ihrer Nähe hier:

      https://24stundenbetreuungoesterreich.at/

      Kennen Sie schon Vidahelp? Hier haben Sie die Möglichkeit einen Entscheidungspfad zu absolvieren und erhalten anschließend einen Vorschlag welche Betreuungsform zu Ihrem derzeitigen Bedürfnis passt und die Einrichtungen und Anbieter in Ihrer Nähe. www.vidahelp.at

  • Care+
  • Kosten und Abrechnung
    • Was kostet mir ein/e 24-Stunden- PflegerIn?

      Durch den Kostenrechner können Sie laut Ihrem Bedarf simulieren, wie hoch die Kosten pro Monat ausfallen könnten. Der Tagessatz ist grundsätzlich variabel und könnte sich bei Verschlechterung des Allgemeinzustandes und Einfluss auf die Betreuungsaktivitäten erhöhen oder aber wenn der Betreuungsalltag herausfordernder ist als zum Angebotszeitpunkt angenommen.

    • Wie wird abgerechnet?

      Um der Transparenz, Ehrlichkeit und Verständlichkeit gerecht zu werden, zahlt der Klient bzw. der Angehörige den monatlichen Betrag an Care+ und wir zahlen der Betreuungskraft abzüglich der Sozialversicherung einen Gehalt aus. Alle Kosten und Verträge werden auf der Webseite offengelegt und sind jederzeit ersichtlich.

    • Wenn die Betreuungskraft nicht passt, muss ich für den Wechsel extra bezahlen?

      Care+ verrechnet keine zusätzlichen Kosten, wenn die Betreuungskraft nicht passen sollte. Durch den Harmony Check und der bereits im Vorhinein guten Selektierung, können wir häufige Wechsel bereits im Vorfeld vermeiden.

    • Gibt es eine steuerliche Begünstigung?

      Ab der Pflegestufe 1 sind alle Aufwendungen für die zu betreuende Person zuhause zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Pflegepersonal und Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation können somit geltend gemacht werden.

  • Pflegegeld nach Pflegestufe
    • Wie viele Pflegestufen gibt es und wie werden diese eingeteilt?

      Die Pflegestufen dienen zur Feststellung des Hilfe- und Betreuungsbedarfes einer Person. Insgesamt haben wir in Österreich 7 Pflegestufen. Ein Arzt der Sozialversicherungsträger führt das Gutachten durch und stellt fest, welche Pflegestufe einer Person zusteht. Generell sind hier Zeitwerte für Betreuungs- und Pflegetätigkeiten mit Fixwerten, Mindest- oder Richtwerten festgelegt und somit kann der Arzt feststellen, welche Pflegestufe einer Person zusteht.

    • Ab welcher Pflegestufe bekomme ich eine 24-Stunden- „Pflege“?

      Es gibt gesetzlich keine Vorschreibung ab welcher Pflegestufe man 24-Stunden-Betreuung bekommen darf. Wichtig zu wissen ist, dass die Förderung für eine 24-Stunden-Betreuungskraft erst ab der Pflegestufe 3 ausbezahlt wird oder bei nachgewiesener Demenz ab Pflegestufe 1. Care+ betreut keine neuen Klienten mit Pflegestufe 6 und 7.

    • Wie viel Geld wird pro Pflegestufe ausbezahlt?

      Pflegestufe 1: mehr als 65 Stunden Pflegegeld 165,40€
      Pflegestufe 2: mehr als 95 Stunden Pflegegeld 305,00€
      Pflegestufe 3: mehr als 120 Stunden Pflegegeld 475,20€
      Pflegestufe 4: mehr als 160 Stunden Pflegegeld 712,70€
      Pflegestufe 5: mehr als 180 Stunden Pflegegeld 968,10€
      Pflegestufe 6: mehr als 180 Stunden Pflegegeld 1.351,80€
      Pflegestufe 7: mehr als 180 Stunden Pflegegeld 1.776,50€

  • Förderung
  • Wissenswertes zu den Betreuungskräften
    • Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird oder ins Krankenhaus muss?

      Sie haben im Vertrag mit der Betreuungskraft festgelegt, dass bei Krankheit oder Ausfall der Betreuungskraft eine Ersatzkraft geschickt wird. Ist dies aus organisatorischen Gründen, weil Wochenende, Feiertage oder zu kurzfristiger Ausfall nicht möglich, dann hat die zu betreuende Person die Alternative vorübergehend den mobilen Dienst, stationäre Kurzzeitpflege oder einen Krankenhausaufenthalt zu erhalten.

    • Was darf die Betreuungskraft tun?

      Es gilt das Hausbetreuungsgesetz. Damit ist die rechtliche Absicherung der Betreuer und Betreuerinnen und der von ihnen betreuten Personen sowie eine praxisnahe Durchführung der 24-Stunden-Betreuung gewährleistet.

    • Was dürfen Betreuungskräfte nicht tun?

      Für Betreuungskräfte sind durch das Hausbetreuungsgesetz und die Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 keine bestimmten Qualifikationen vorgeschrieben. Diese Qualifikationen richten sich nach berufsrechtlichen Vorschriften. Zu eigenen Sicherheit empfehlen wir, sich bei pflegerischen und medizinischen Bedürfnissen bei der Agentur zu melden die einen mobilen Pflegedienst hinzuzieht oder Delegationen ihrer Dipl. Krankenschwester anordnet.

    • Gibt es eine Arbeitszeitgrenze für die 24-Stunden- „Pflegekraft“?

      Mit selbstständigen Betreuungskräften, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, sind die Arbeitszeiten frei vereinbar. Die Betreuungskraft kann also selbst bestimmen und vertraglich festlegen, wie lange, wann und wie oft sie zur Verfügung steht.

    • Wie funktioniert die Rekrutierung der „Pflegekräfte“?

      Die Betreuungskräfte von care+ stammen aus Rumänien. Dadurch, dass care+ über ein eigenes Rekrutierungszentrum in Timişoara verfügt, sind wir von keinem Partner im Ausland abhängig. Durch den Harmony Check verfügen wir über ein wertvolles Instrumentarium, das herausfindet, welche Betreuungskraft am besten zu einem Klienten in Österreich passt. Es werden nicht nur die „pflegerischen“ Bedürfnisse selektiert, sondern vor allem die Interessensgleichheiten und Charaktere abgeglichen und gefiltert.