Informationen zur 24-Stunden-Betreuung

Informationen zur 24-Stunden-Betreuung

Care+ informiert Sie über alle wichtigen Fragen zum Thema Pflegegeld, Pflegestufen, Förderung für die 24-Stunden-Betreuung, Tätigkeitsbereiche der Betreuungskräfte, Entwicklung der 24-Stunden-Betreuung und vieles mehr.

Die meist gestellten Fragen und Antworten, finden Sie unter FAQ´s für Sie zusammengefasst.

Möchten Sie mehr Informationen oder direkt um eine 24-Stunden Betreuung anfragen, dann kontaktieren Sie uns:

Möchten Sie mehr Informationen zu unseren Kosten, dann verschaffen Sie sich einen Überblick und berechnen Sie den Preis mit unserem Kostenrechner:

Rekrutierung und Ausbildung –
So stellen wir hohe Betreuungsqualität sicher

Wir wollen, dass Sie die bestmögliche Qualität in der 24h-Betreuung bekommen. Daher rekrutieren wir unsere Betreuungskräfte selbst. Mit einem eigenen Unternehmen in Rumänien. Mit unseren Werten und unserem Qualitätsanspruch.

Das heißt: Seit Mitte 2019 sind wir mit Care Plus Recrutare S.r.l in Rumänien aktiv. In der Stadt Timisoara (deutsch: Temeswar), zirka 6 Stunden von Wien entfernt, haben wir ein eigenes Rekrutierungs-Büro eröffnet. Seit der Coronapandemie, in der die Einschränkung von persönlichen Kontakten und räumliche Distanzierung zum Alltag wurden, hat sich der Bewerbungsprozess unseres Recruiting-Teams stark auf den Einsatz von Telekommunikation und soziale Medien gestützt. Wir machen Betreuungskräfte vertraut mit der Kultur im zukünftigen Einsatzgebiet, fragen ihre Kompetenzen, Wünsche und Interessen ab und schwören sie auf die Betreuungsqualität ein, die wir auf unsere Fahnen schreiben. Erst danach werden die Betreuungskräfte in unsere Datenbank aufgenommen und vermittelt.

Lesen Sie mehr von unseren Betreuungskräften, deren Kultur und Rumänien unter Infos.

care+ bei der Arbeit

Wie wir die Betreuungsqualität in Rumänien sicherstellen

Wie wir die Betreuungsqualität
in Rumänien sicherstellen

Überprüfung der Ausbildungszertifikate- und Betreuungsnachweise

Alle Ausbildungszertifikate werden im Detail geprüft.

Überprüfung der Deutschkenntnisse und des Basis-Pflegewissen

Wir stellen sicher, dass die Pflegekräfte mindestens B1 Deutschkenntnisse aufweisen und über Basis-Pflegewissen verfügen und nehmen uns dafür ausreichend Zeit.

Faire Bezahlung

Wir legen darauf Wert, dass die rumänischen Betreuungskräfte fair bezahlt werden und keine zusätzlichen Ausgaben während ihres Einsatzes in Österreich dazukommen. Uns liegt das Wohl unserer Betreuungskräfte besonders am Herzen, da wir wissen, dass nur jemand, der gut und fair behandelt wird, auch eine hervorragende Arbeit leistet.

Faire Bezahlung

Wir legen darauf Wert, dass die rumänischen Betreuungskräfte fair bezahlt werden und keine zusätzlichen Ausgaben während ihres Einsatzes in Österreich dazukommen. Uns liegt das Wohl unserer Betreuungskräfte besonders am Herzen, da wir wissen, dass nur jemand, der gut und fair behandelt wird, auch eine hervorragende Arbeit leistet.

Anwendung Harmony Check

Wenn gewünscht und vereinbart unterziehen wir unsere rumänischen Betreuungskräfte dem Harmony Check. Mit diesem psycho-sozialen Matching-System können wir sehen, welche Betreuungskraft zu welchem Patienten am besten passt und können somit spätere Wechsel und viel Stress für alle Beteiligten vermeiden. Erst wenn wir einen passenden Patienten für die Betreuungskraft gefunden haben, wird diese nach Österreich entsandt.

Anwendung Harmony Check

Wenn gewünscht und vereinbart unterziehen wir unsere rumänischen Betreuungskräfte dem Harmony Check. Mit diesem psycho-sozialen Matching-System können wir sehen, welche Betreuungskraft zu welchem Patienten am besten passt und können somit spätere Wechsel und viel Stress für alle Beteiligten vermeiden. Erst wenn wir einen passenden Patienten für die Betreuungskraft gefunden haben, wird diese nach Österreich entsandt.

Ausreichende Einschulung bei Ihnen daheim

Kommt eine Betreuungskraft erstmals zu einer neuen Betreuungsperson, wird sie von unserem dipl. Personal begleitet und eingeschult. Eventuelle Weiterbildungen für medizinische oder pflegerische Maßnahmen werden der „Pflegekraft“ beigebracht und ihr gegebenenfalls delegiert. Jede Betreuungskraft hat das Recht, medizinische und pflegerische Tätigkeiten abzulehnen. Daher ist uns das interdisziplinäre Zusammenarbeiten mit mobilen Pflegediensten besonders wichtig.

Grundwissen über die österreichische Küche

Wir führen unsere Betreuungskräfte in die österreichischen Gewohnheiten wie auch die österreichische Küche ein. Damit auch Schnitzel, Schweinsbraten, Gemüsestrudel und Co. wie daheim gewohnt schmecken.

Allgemeines Pflegegeld

Allgemeines Pflegegeld

Zweck des Pflegegeldes

Zweck des Pflegegeldes

Das Pflegegeld gibt pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, sich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern. Der Antrag auf Pflegegeld muss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Mit dem Pflegegeld werden pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abgegolten.

Zur Feststellung des Pflegebedarfes findet eine ärztliche Begutachtung im Rahmen eines Hausbesuches statt. Bei Erhöhungsanträgen kann diese Begutachtung auch durch eine diplomierte Pflegefachkraft durchgeführt werden.

Aufgrund des Gutachtens trifft die zuständige Stelle die Entscheidung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie Pflegegeld erhalten werden, und teilt Ihnen dies in Form eines Bescheides mit.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Plus

Sie haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung ein ständiger Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich für mindestens sechs Monate gegeben ist und Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich liegt.

Plus

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie auch Pflegegeld beziehen, wenn sich Ihr Aufenthalt in einem EWR-Staat befindet.

Plus

Antrag auf Pflegegeld

https://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.707600&viewmode=content

Erhöhung des Pflegebedarfs

Erhöhung des Pflegebedarfs

Wenn sich Ihr Pflegebedarf erhöht oder Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, können Sie einen neuen Antrag stellen. Ist die letzte Einstufung noch kein Jahr alt? Dann legen Sie dem Antrag eine aktuelle ärztliche Bestätigung darüber bei. Sinkt der Pflegebedarf, wird das Pflegegeld herabgesetzt oder nicht weiter ausbezahlt.

Auszahlung

Auszahlung

Das Pflegegeld wird zwölfmal jährlich gemeinsam mit der Pension im Nachhinein ausbezahlt. Steuer oder Krankenversicherungsbeitrag werden nicht abgezogen.

6-min
Anruf

+43 463 203 450

Kostenlose telefonische Beratung von Montag bis Donnerstag von 07:30-15:30 Uhr und freitags von 08:00-14:00 Uhr

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Neben dem Pflegegeld haben Sie die Möglichkeit über das Sozialministerium eine monatliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung zu erhalten.

Für zwei selbstständig erwerbstätige Betreuungskräfte, die der Pflichtversicherung auf Basis der gesetzlich vorgesehenen Mindestbeitragsgrundlagen unterliegen, beträgt der Zuschuss € 800 monatlich, zwölfmal jährlich.

Der Zuschuss kann pro Monat nur für ein konkretes Betreuungsverhältnis zu einer pflegebedürftigen Person an eine/n Förderungswerber/in an einer Meldeadresse gewährt werden. Eine gleichzeitige Gewährung des Zuschusses an mehrere pflegebedürftigen Personen, für die ein und dieselbe Personenbetreuungskraft an verschiedenen Meldeadressen -selbständig oder unselbständig -tätig ist, ist nicht möglich.

Der Zuschuss ist jeweils für einen Kalendermonat zu bemessen, kann frühestens mit Beginn des Betreuungsverhältnisses gewährt werden und endet mit dem Tod der pflegebedürftigen Person oder dem Ende des Betreuungsverhältnisses mit der Betreuungskraft/den Betreuungskräften.

Unterschied der verschiedenen Förderungen, nämlich:

Unterschied der verschiedenen Förderungen, nämlich:

Plus

Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes

Plus

Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Pflege für den Wechsel einer selbständigen Betreuungsperson oder für eine zusätzliche, selbständige Betreuungsperson.

Voraussetzungen für die zu
betreuende Person:

Voraussetzungen für zu betreuende Person:

Plus

Zuschuss erst ab der Pflegestufe 3

Plus

Zuschuss mit Nachweis einer demenziellen Erkrankung bereits ab der Pflegestufe 1

Plus

Einkommensgrenze von monatlich €2.500,-netto

Erforderliche Voraussetzungen

Erforderliche Voraussetzungen

Plus

Eine theoretische Ausbildung von 200 Stunden (Heimhilfeniveau) oder
einen Nachweis, dass Sie/Er bereits seit mindestens sechs Monaten als Betreuungskraft tätig war/ist, oder

Plus

Eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegt.

Ansuchen

Ansuchen

Plus

Gerne steht Ihnen unser Team mit Rat und Tat zur Seite und erledigt für Sie die Förderanträge beim Sozialministerium. Sie können sich aber auch selbst die Anträge herunterladen und eine Förderung direkt beim Sozialministerium anfordern.

Auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes

Dokumente

Dokumente

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Tätigkeitsbereiche Pflegekraft

Tätigkeitsbereiche einer Betreuungsperson / „Pflegekraft“

Ansuchen Förderung

Förderantrag für die 24-Stunden Betreuung

Notfallplan

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