Angehöriger verweigert Pflege – Was nun?

Benötigt ein Angehöriger Pflege, steht die ganze Familie vor Fragen und Herausforderungen. Die meisten Betroffenen wünschen sich, dass die Pflege durch Familienangehörige in der eigenen Umgebung erfolgt. Dies kann jedoch auch mit großen Problemen verbunden sein: Räumliche und emotionale Distanz oder ungeklärte Differenzen können eine langfristige Betreuung und Pflege erschweren – dazu kommt die psychische oder physische Überforderung vieler Angehöriger. Die Hilfe von einer professionellen Pflegekraft oder einem Pflegedienst ist darum in vielen Fällen die beste Lösung.

Was aber, wenn der betroffene pflegebedürftige Angehörige diese Unterstützung verweigert?

In diesem Blog erfahren Sie:

  • Gesetzliche Pflichten zur Pflege von Angehörigen
  • Wer entscheidet, wo und von wem gepflegt wird?
  • Verweigerung von Pflege: Was nun?
    • Wechseln Sie die Perspektive
    • Bleiben Sie geduldig
    • Gehen Sie Schritt für Schritt vor
    • Zeigen Sie Verständnis für Demenz
  • Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflege von Angehörigen: Gesetzliche Pflichten

Generell ist niemand verpflichtet, die Pflege von Mutter, Vater oder anderen kranken Familienangehörigen zu übernehmen. Jeder hat laut Grundgesetz das Recht, dies selbst zu entscheiden. Ebenso müssen pflegebedürftige Menschen aber auch nicht dulden, dass die eigenen Angehörigen sie pflegen.

Wer entscheidet, wo und von wem gepflegt wird?

Rechtlich gesehen ist es nicht erlaubt, einen pflegebedürftigen Angehörigen gegen seinen Willen, am Verbleib in seiner eigenen Wohnung oder Haus zu hindern. Ausnahmen gibt es jedoch, wenn sich pflegebedürftige Menschen dadurch selbst in Gefahr bringen würden oder drohende gesundheitliche Schäden zur Folge sind. In solchen Fällen kann aber ein Antrag auf Aufnahme oder Zwangseinweisung in ein Pflegeheim gestellt werden. Dazu bedarf es der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, das allein über die stationäre Unterbringung im Pflegeheim entscheidet. Schlussendlich kann aber kein Familienmitglied, Hausarzt oder Bevollmächtigter alleine entscheiden, ob jemand in ein Pflegeheim muss.

Gesetz, Gericht, Recht
Laut Gesetz dürfen Pflegebedürftige selbst entscheiden, ob sie von ihren Angehörigen gepflegt werden möchten

Ein Umzug in ein Pflege- oder Altersheim kann somit jederzeit ablehnt werden. Dieses Recht wird erst dann widerrufen, wenn das Gericht das Bestimmungsrecht über den Verbleib der Person ändert und eine stationäre Unterbringung anordnet. Die Bevollmächtigten können dann mit einer gerichtlichen Anordnung auch Mietverträge kündigen und alle organisatorischen Aufgaben übernehmen.

Verweigerung von Pflege: Was nun?

Hilfs- und Pflegebedürftigkeit kann jeden Menschen in jedem Alter treffen. Pflegebedürftigkeit kann durch eine Krankheit, einen Unfall oder Schlaganfall eintreten oder sich schleichend entwickeln, wie zb. bei Demenz. Die Pflege und Betreuung bedeutet in jedem Fall, dass ein Teil der Selbstständigkeit verloren geht. Dies macht den Betroffenen oft Angst, was sich oft in Frustration, Aggressivität, Wut, Sturheit und Ablehnung äußert. Dies gilt sowohl für die pflegenden Angehörigen als auch für die Betroffenen.

Idealerweise sollte das Gespräch mit dem betroffenen Angehörigen frühzeitig gesucht werden, wenn sich erste Anzeichen von Pflegebedürftigkeit zeigen. Der Gesundheitszustand sollte mit den anderen Familienmitgliedern dabei vorsichtig, aber nicht vorwurfsvoll, angesprochen werden. Es ist wichtig, im Gespräch auf die Vorteile einer Unterstützung hinzuweisen, um herausfinden, wie die Idee einer helfenden Hand aufgenommen wird. Anschließend sollten Sie dem Betroffenen ausreichend Zeit geben, um darüber nachzudenken. Wichtig ist es, Unklarheiten im Vorfeld zu klären. Derartige Gespräche mit älteren oder kranken Menschen können ein hohes Maß an Empathie erfordern.

Neben viel Verständnis und Geduld helfen in solchen Fällen auch folgende Tipps:

Wechseln Sie die Perspektive

Um mehr Verständnis für den betroffenen Angehörigen zu entwickeln, müssen Sie versuchen, sich in seine Lage zu versetzen. Pflegebedürftige haben Angst, ihre Eigenständigkeit zu verlieren. Genau diese Angst steckt hinter fast jeder verärgerten oder aggressiven Aussage. Wenn Sie zb. Ihrer immer schwächer werdenden Mutter mitteilen, dass ab sofort alle schweren Einkäufe von jemand anderen übernommen werden, wird diese schnell wütend und abweisend reagieren. Wahrscheinlich hat sie, nicht mehr selbst entscheiden zu können, was eingekauft wird. Mit ein bisschen Verständnis für diese Denkweise könnte man vorschlagen, gemeinsam einkaufen zu gehen. Allerdings könnte man ihr auch erklären, dass an schlechten Tagen jemand anderes den Einkauf erledigt, der sich an ihren Einkaufszettel hält.

Bleiben Sie geduldig

Die Einsicht, dass hilfsbedürftige Familienmitglieder Pflege und Unterstützung brauchen, kommt nicht von ungefähr. Jeder Mensch reagiert anders und jeder akzeptiert das Alter oder die Krankheit anders. Bei schleichenden Krankheiten kann dies ein schrittweiser Prozess sein. Trotzdem sollten Sie niemanden drängen oder überreden, sich für eine Betreuung oder einen Pflegedienst zu entscheiden. Wenn pflegebedürftige Angehörige Pflege und Hilfe ablehnen, kann man aber darauf hinweisen, dass es mit ein wenig Unterstützung durch zb. einen Pflegedienst oder eine 24-Stundenbetreuung einfacher gewesen wäre.

Gehen Sie Schritt für Schritt vor

Die Akzeptanz der eigenen Pflegebedürftigkeit ist sehr individuell und unterschiedlich. Das sollte auch bei der Auswahl der jeweiligen Hilfe berücksichtigt werden. Grundsätzlich sollten alten und kranken Menschen nicht einfach alles „abgenommen“ werden. Was sie selber noch können, sollten sie auch tun dürfen. Das kann helfen, die noch vorhandenen Fähigkeiten zu festigen. Schritt für Schritt können dann einzelne Aufgaben von anderen Personen übernommen werden.

Zeigen Sie Verständnis für Demenz

Menschen mit Demenz sind bekanntermaßen nicht in der Lage, zu viele Informationen auf einmal zu verarbeiten. Sie sind schnell überfordert. Deshalb sollte die Unterstützung vorsichtig in den Tagesablauf integriert werden. Zum Beispiel kann angekündigt werden, dass jemand zu einem Spaziergang, oder zu einem gemeinsamen Esse zu Besuch kommt. So wird die Unterstützung mit positiven Gefühlen verknüpft und besser angenommen.

Pflege, Demenz
Besonders bei Menschen mit Demenz ist viel Verständnis für eine Ablehnung von Hilfe aufzubringen

Unterstützung für pflegende Angehörige

Wer als Angehöriger ein hilfsbedürftiges Familienmitglied pflegt, stößt schnell an seine Grenzen. An dieser Stelle ist es wichtig, sich Hilfe zu suchen. Dazu gibt es Beratungsstellen, Foren und Informationsmaterialien, die hilfreiche Tipps liefern. Häufig ist es aber auch sinnvoll, sich über Konzepte wie die 24-Stundenbetreuung oder eine stundenweise Betreuung zu informieren.

Sie haben noch Fragen zur 24-Stundenbetreuung? Kontaktieren Sie uns gerne unter 0660 2673262 oder per E-Mail unter office@careplus24.com.

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