Pflegegeld, Förderung & Bonus: Das ändert sich 2023

Das Jahr 2023 bringt einige Neuerungen für die Pflege in Österreich. Neben der jährlichen Anpassung des Pflegegeldes, kommt es auch zur Erhöhung der Förderungen für 24-Stundenbetreuung und Bonuszahlungen für pflegende Angehörige und Pflegepersonal.

In diesem Blog erfahren Sie genau, welche Neuerungen, wann, wie hoch und unter welchen Voraussetzungen für Sie wichtig sind.

Erhöhung Pflegegeld

Wie jedes Jahr seit 2020, wird das Pflegegeld um den sogenannten „Anpassungsfaktor“ erhöht. Dieser liegt 2023 laut dem Sozialministerium bei 5,8 Prozent und bedeutet eine Erhöhung aller Pflegegeldstufen.

Für die einzelnen Pflegestufen bekommen Sie ab 2023 somit folgendes Pflegegeld:

  • Stufe 1: erhält ab 1. Jänner monatlich rund 175 Euro pro Monat (bisher 165,40)
  • Stufe 2: bekommt rund 322,70 Euro (bisher 305,00)
  • Stufe 3: 502,80 Euro (bisher 475,20),
  • Stufe 4: 754 Euro (bisher 712,70),
  • Stufe 5: 1024,20 Euro (bisher 968,10)
  • Stufe 6: 1.430,20 Euro (bisher 1.351,80) und
  • Stufe 7: 1.879,50 Euro (bisher 1.776,50).

Formulare zum Antrag auf Pflegegeld finden Sie hier.

Förderung für 24-Stundenbetreuung

Neben der Erhöhung des Pflegegeldes ist auch eine Aufstockung der Förderung für die 24-Stundenbetreuung daheim geplant. Dies soll eine Steigerung um ca. 16,67 Prozent bedeuten. Bei dem Einsatz einer selbstständigen Betreuungskraft gibt es somit statt 275 Euro künftig einen Zuschuss von 320 Euro. Außerdem steigt auch die Zuwendungshöhe bei dem Einsatz von zwei selbstständigen Betreuungskräften. Bei der Anstellung einer Betreuungskraft bekommt man zukünftig einer Förderhöhe von 640 Euro (statt 550) und bei zwei Betreuerinnen 1.280 Euro (statt 1.100).

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Die Förderung für 24-Stundenbetreuung wird ab diesem Jahr auch erhöht.

Bonus für pflegende Angehörige

Eine weitere Neuerung soll es Mitte 2023 außerdem für pflegende Angehörige geben. Diese sollten unter gewissen Bedingungen einen jährlichen Bonus erhalten. Vorausgesetzt wird der Bonus, wenn

  • die Pflege eines nahen Angehörigen seit min. 1 Jahr
  • im gemeinsamen Haushalt
  • bei Anspruch von min. Pflegestufe 4
  • und einem monatlichen Durchschnittseinkommen des pflegenden Angehörigen von unter 1.500 Euro netto

stattfindet. Das Geld soll insgesamt einen Betrag von 1.500 Euro jährlich betragen und in monatlichen Teilbeträgen ausbezahlt werden. 2023 werden allerdings nur 750 Euro ausgezahlt. Der Geldbetrag ist unpfändbar und darf nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Ab  2025 soll er außerdem inflationsbedingt angepasst werden.

Mehr Urlaub für Pflegepersonal ab 43

Für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege soll es ab 43 Jahren mehr Urlaub geben. Sie haben Anspruch auf die 6. Urlaubswoche, welcher in einer Übergangsphase bis 2026 finanziell ausgeglichen werden kann. Dies gilt sowohl für den so genannten gehobenen Dienst als auch für Pflegehilfskräfte. Die neue Regelung betrifft sowohl Tätigkeiten in stationären Einrichtungen zb. Krankenhäuser und Pflegeheime, aber auch mobile Pflegedienste.

Zeitguthaben für Nachtdienste und Gehaltsbonus

Zuletzt erhalten ab 2023 alle Pflegekräfte, die Nachtschichten in Pflegeheimen leisten, eine Zeitgutschrift von 2 Stunden. Das war bisher nicht in allen Bundesländern der Fall.

Zudem wird ab 2023 der Gehaltsbonus für Pflegekräfte wieder ausgezahlt. Die erstmals im Jahr 2022 gewährte Zulage betrug rund 2.000 Euro brutto und wurde im Dezember gezahlt. 2023 soll die Auszahlung nach Möglichkeit monatlich erfolgen. Die exakte Höhe ist aber noch nicht festgelegt und wird von der Bundesregierung, in Absprache mit den Ländern, noch ausgearbeitet.

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Auch 2022 soll es einen Gehaltsbonus für Pflegekräfte geben

 

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