Bonus 24-Stunden Pflege Formular und Antrag Österreich 2020

Sie sind auf der Suche nach dem Formular für den Bonus 24Stunden Pflege? Formulare und Anträge für den Bonus von 500€ sind sehr verwirrend und schwer zu finden?

Wir von Care+ helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich jederzeit bei Fragen rund um die Beantragung unter office@careplus24.com und/oder +43 660 267 3262. Da die Beantragung in jedem Bundesland anders ist, haben wir in diesem Blogeintrag zu jedem Bundesland eine eigene Rubrik für Sie.

Bonus 24Stunden Pflege 500€ Gut zu Wissen

Generell wurde der Bonus für die 24Stunden Pflege zu Beginn des Coronavirus gestartet um Betreuungskräfte länger in Österreich bei ihren jeweiligen Familien zu halten. Im Endeffekt soll somit eine Betreuungssicherheit Ihrer Liebsten sichergestellt sein. Denn besonders anfangs war es nicht möglich Betreuungskräfte aus Rumänien, der Slowakei, Tschechien oder Kroatien nach Österreich zu bringen und damit zurück zu ihren Patienten. Alle Bundesländer haben sich schlussendlich auf eine gemeinsame Förderung von 500€ einmalig für eine Turnusverlängerung entschieden. Jedoch sind die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland im Detail unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig die Bestimmungen für das richtige Bundesland zu lesen und auch den Antrag im Anschluss dort zu stellen.

Wichtig: Der Antrag ist immer im Bundesland zu stellen in dem Ihre Lieben betreut werden.

Für wen ist der Bonus 24Stunden Pflege bestimmt?

Der Bonus wird in den meisten Bundesländern zwar auf Ihr Konto bzw. das Konto der betreuten Person überwiesen. Bitte geben Sie den Bonus für die 24Stunden Pflege aber an die Betreuungskraft weiter. Diese Verpflichtung steht auch fast in allen Anträgen. Zum Beispiel ist der Antrag in Wien und Vorarlberg von der Betreuungskraft selbst zu stellen, in Kärnten aber nicht.

Bonus 24Pflege Pflegerin
Bonus 24Pflege Pflegerin

Betreuungsbonus Steiermark

Antrag auf den Betreuungsbonus von 500,00€ für 24-Stunden-Betreuungskräfte, die ihren Turnus während der Pandemie bzw. bis zum 31.12.2020 um zumindest 4 Wochen verlängert haben. Die betreute Person hat den Antrag zu stellen.

Rechnen Sie mit etwas längeren Wartezeiten ein. Das Land Steiermark hat eine Vielzahl von Anträgen.

Betreuungsbonus Kärnten

Aufgrund der „Corona-Krise“ kann es  durch den Ausfall der bisherigen Betreuungsperson zur Nichtversorgung von Patienten kommen. Deshalb wurde bundesweit die Auszahlung eines Bonus 500,00€ an jene 24-h-Betreuungskräfte, die den Turnus verlängern, beschlossen. Der Antrag ist hier zum Downloaden breiten. Der Antrag ist von der betreuten Person zu stellen.

Betreuungsbonus Wien

Wien ist das einzige Bundesland, wo Sie den Antrag über die Wirtschaftskammer Seite stellen müssen. Der Bonus wird auch im Gegensatz zu anderen Bundesländern direkt an die Betreuungskraft ausbezahlt und diese kann den Antrag selbst im eigenen Namen stellen.

Betreuungsbonus Niederösterreich

Selbstständige Betreuungskräfte, welchen ihren „normalen Turnus“ während der Pandemie (ab 16.03.2020) bzw. bis zum 31.12.2020 um zumindest 4 Wochen verlängern, erhalten eine einmalige Förderung in Höhe von € 500,--.

Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass

  • ein Antrag innerhalb von max. 3 Monaten nach Ablauf der zumindest 4-wöchigen Verlängerung gestellt wurde,
  • die betreute Person ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat, eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung erhält bzw. nur aufgrund des Einkommens eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung nicht möglich ist und
  • die selbstständige Betreuungskraft ihren „normalen Turnus“ um zumindest vier Wochen verlängert und dies nachweisbar ist.

Bitte füllen Sie den Antrag auf der Webseite des Landes Niederösterreich aus.

Betreuungsbonus Burgenland

24-Stunden-Betreuungskräfte, die den normalen Turnus während Corona durchgehend um vier Wochen verlängern, erhalten einen 500 Euro-Bonus. Dieser ist als „Schmerzensgeld“ für jene zu verstehen, die ihre Familien in den Heimatländern für eine längere Zeit nicht besuchen können.

Auf der Seite des Burgenlandes muss der Antrag bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden. Der Antragssteller ist die betreute Person.

Betreuungsbonus Oberösterreich

Im Land Oberösterreich ist der Antragssteller die Betreuungskraft selbst. Den Antrag finden Sie hier. Die Anträge sind auch in den verschiedensten Sprachen der Betreuungskräfte aufrufbar. Auch eine Ausfüllhilfe ist verfügbar.

Betreuungsbonus Salzburg

Während der COVID-19 Krise wird den 24-Stunden-Betreuungskräften bei einer Verlängerung des regulären Turnus um weitere 4 Wochen eine einmalige Sonderprämie ausbezahlt.

Aufgrund der Vielzahl von Anträgen müssen Sie gegebenenfalls mit längeren Wartezeiten rechnen. Eine Ausfüllhilfe, Antrag und alle Details finden Sie auf der Seite des Landes Salzburgs.

Betreuungsbonus Tirol

In Tirol ist die Betreuungskraft die Antragsstellerin. Sie benötigt aber ein österreichisches Konto.  Wenn Ihre Betreuungskraft kein österreichisches Konto hat, können Sie auch Ihr Konto verwenden und die 500,00€ dann an die Betreuungskraft überweisen. Der Antrag ist hier zu sehen.

Betreuungsbonus Vorarlberg

Die Landesregierung zahlt an Betreuungskräften unter bestimmten Voraussetzungen mittels Antrag einen einmaligen Zuschuss von € 500,–.

Der Antrag ist von der Betreuungskraft mittels Antragsformulars bei der Agentur einzubringen. Jene Betreuungskräfte, die nicht über eine Agentur vermittelt wurden, können der Wohnsitzgemeinde den Antrag zusenden.

ACHTUNG: Der Antrag kann bis spätestens 10.06.2020 gestellt werden

Sie benötigen Unterstützung bei der Antragsstellung für den Bonus 24Stunden Pflege? Rufen Sie uns einfach unter 06602673262 an oder verwenden Sie das Kontaktformular. 

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