Pflegestufen 1 bis 7: Erklärung, Förderungen und Tipps 2023

Sie suchen Informationen über die verschiedenen Pflegestufen? Dann sind Sie hier genau richtig. In diesem Blog finden Sie eine einfache Anleitung für die Beantragung der Pflegestufen 1 bis 7.

Welche Pflegestufen gibt es? Demenz und Pflegegeld was gibt es zu beachten? Wie beantrage ich Pflegegeld für meine Mama oder andere Angehörige? Welche Pflegestufe ist bei 24-Stundenbetreuung Voraussetzung?

Sobald Sie sich diese Fragen stellen, ist klar: Dieser Artikel wird Ihnen helfen.

Ein guter Antrag für die richtige Pflegestufe kann Ihnen nämlich viel Geld bringen. Dieses Geld können Sie dann für Betreuungsleistungen Ihrer Lieben ausgeben.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Voraussetzungen & Leistungen
  • Pflegegeld Stufen
  • Wie beantrage ich Pflegegeld bzw. Pflegestufen?
  • Pflegegeld 2023
  • Pflegegeld 24-Stunden Betreuung

Voraussetzungen & Leistungen

Wenn Oma, Opa oder Angehörige Pflege oder Betreuung brauchen, kostet das Geld. Um diese Kosten teilweise abzudecken, kann man Pflegegeld beantragen.

Pflegestufe
Pflegestufe 1 bis 7

Das Pflegegeld bekommt man monatlich. Die Höhe ist dabei von der jeweiligen Pflegestufe abhängig. Es gibt 7 Pflegestufen. Umso höher die Pflegestufe ist, desto mehr Pflegegeld erhält man. Außerdem wirkt sich das Ausmaß der Krankheit oder Behinderung auf die Pflegestufe aus.

Das Pflegegeld ist aber auch für Menschen wichtig, die 24-Stundenbetreuung benötigen. Es deckt nämlich einen Teil der Betreuungskosten ab. Der Eigenanteil, der für die Betreuung gezahlt werden muss, wird dadurch niedriger.

Um das Ausmaß der Pflege bzw. den Pflegegrad zu ermitteln, kommt ein Arzt oder eine Pflegefachkraft zu Ihren Angehörigen nach Hause. Im Wohnraum des Betreuungsbedürftigen wird dann eine Untersuchung gemacht. Diese Untersuchung soll feststellen welche Pflegestufe Ihr Angehöriger erhält. Danach wird eine Pflegestufe erteilt und man erhält das Pflegegeld. Der Verdienst des zu Betreuenden spielt hierbei jedoch keine Rolle. Es gibt keine Obergrenze oder Untergrenze.

Wer kann Pflegegeld beziehen?

Pflegegeld steht zu, wenn:

  1. Der Betreuungsbedürftige wegen einer körperlichen, geistigen bzw. psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung einen ständigen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden im Monat für mindestens 6 Monate benötigt.
  2. Der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich liegt. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch Personen die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben, vom österreichischen Pflegegeld profitieren.

Was ist Pflegebedarf?

Von Pflegebedarf spricht man, wenn Ihre Angehörigen Betreuungsmaßnahmen und Hilfstätigkeiten benötigen.

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Pflegestufen Voraussetzungen
Pflegestufen 1-7 Voraussetzungen

Betreuungsmaßnahmen betreffen das persönliche Umfeld und sind zum Beispiel:

  • Kochen
  • Essen
  • Medikamenteneinnahme
  • Körperpflege

Hilfs-Verrichtungen sind zum Beispiel:

  • Einkauf von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens
  • Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände
  • Reinigung von Kleidung und Bettwäsche
  • Einheizen inklusive der Beschaffung des Heizmaterials (Kohle, Holz, Pellets etc.)
  • Mobilitätshilfe im weiteren Sinn (z.B. Begleitung bei Amtswegen oder Arztbesuchen)
Pflegestufen 1-7
Pflegestufen 1-7

Pflegestufen 1 bis 7

In Österreich gibt es insgesamt sieben Pflegegeldstufen die zwölfmal jährlich ohne Abzüge und im Nachhinein ausbezahlt werden.

Pflegestufe 1

Pflegestufe 1 umfasst einen notwendigen monatlichen Hilfe- und Betreuungsbedarf von mehr als 65 Stunden. Hier wird ein Pflegegeld von 175,00€ monatlich ausbezahlt.

Pflegestufe 2

Bei Pflegestufe 2 geht man von einem notwendigen monatlichen Hilfe- und Betreuungsbedarf von mehr als 95 Stunden aus. Man kann hier für die Angehörigen mit einem Pflegegeld von 322,70€ monatlich rechnen.

Pflegestufe 3

Der notwendige monatlicher Hilfe- und Betreuungsbedarf beträgt bei der Pflegestufe 3 mehr als 120 Stunden. Die Auszahlung beträgt monatlich 502,80€.

Pflegestufe 4

Mindestens 160 Stunden notwendiger monatlicher Hilfe- und Betreuungsbedarf muss bestehen um Pflegestufe 4 zu erhalten.  Das Pflegegeld ist hier 754,00€ pro Monat.

Pflegestufe 5

Ein notwendiger monatlicher Hilfe- und Betreuungsbedarf von mehr als 180 Stunden und außergewöhnlicher Pflegeaufwand sind bei Pflegestufe 5 notwendig. Vorgesehen ist hier auch mindestens eine Nachschau in der Nacht. Mehr Infos finden Sie hier. Hier kann man mit 1024,20€ monatlich an Unterstützung rechnen.

Pflegestufe 6

Für die Auszahlung von 1.430,20€ monatlich ist ein notwendiger Hilfe- und Betreuungsbedarf von mehr als 180 Stunden notwendig. Außerdem sind

  •  zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich, die regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind und
  • die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.

Pflegestufe 7

Hier wird ein Pflegegeld von 1.879,50€ monatlich ausbezahlt, wenn eine monatlicher Hilfe- und Betreuungsbedarf von mehr als 180 Stunden notwendig ist.

  • Keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
  • ein gleichzuachtender Zustand vorliegt.
Antrag Pflegegeld
Pflegestufe 1 bis 7 Antrag Pflegegeld

Wie beantrage ich Pflegegeld bzw. Pflegestufen 1 bis 7?

Wie komme ich jetzt zum Pflegegeld und wie beantrage ich die Pflegestufen 1 bis 7? Wir von Care+ helfen all unseren Kunden bei der Beantragung und Verlängerung des Pflegegeldes. Sie können sich also zurücklehnen und wir erledigen alles für Sie.

Sie wollen es aber trotzdem genauer wissen? Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick. Sie können den Antrag in jeder Form einbringen. Sollten Sie den Antrag irrtümlich an eine falsche Stelle geschickt haben, schickt diese Stelle den Antrag an die richtige Stelle weiter.

Haben Sie ärztliche Atteste oder Befunde eines Spitals über den derzeitigen Gesundheitszustand Ihres Angehörigen? Schicken Sie diese bitte auch mit.

Pflegegeld in den Bundesländern

Pflegegeld Wien, Pflegegeld Niederösterreich, Pflegegeld Burgenland, Pflegegeld Oberösterreich, Pflegegeld Kärnten, Pflegegeld Salzburg, Pflegegeld Tirol, Pflegegeld Steiermark und Pflegegeld Vorarlberg

Seit 1. Jänner 2012 können Sie das Pflegegeld nicht mehr in Ihrem Bundesland beantragen, sondern beim Bund. In den meisten Fällen findet das bei der PVA statt. Für Beamte ist hier die BVAEB zuständig.

Pflegegeld
Pflegestufe 1 bis 7 – Pflegegeld

Pflegegeld 2023

Ab dem 01.01.2023 können Sie sich wieder über eine Anpassung des Pflegegeldes freuen. Seit 01.01.2020 wird das Pflegegeld jährlich um den Pensionsanpassungsfaktor erhöht. Dieses Jahr wurde das Pflegegeld um 5,8% erhöht. Diese Anpassung passiert automatisch, das heißt Sie müssen hier keinen Antrag stellen.

Pflegegeld 24-Stunden Betreuung

Für die Abdeckung von Teilen der Kosten ist das Pflegegeld in der 24-Stundenbetreuung sehr wichtig. Ab Pflegestufe 3 haben Sie nämlich auch das Recht auf eine zusätzliche Förderung für die 24-Stundenbetreuung. Sie erhalten dann das jeweilige Pflegegeld und eine Förderung für die 24-Stundenbetreuung. Wichtig hierbei ist, dass das Nettoeinkommen 2.500€ nicht übersteigt.

Fall Sie Hilfe bei der Beantragung brauchen, sind wir gerne zur Stelle. Kontaktieren Sie uns unter office@careplus24.com oder unter 0660 267 3262.

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