Pflegeurlaub: Das sollten pflegende Angehörige wissen

Es kann jederzeit vorkommen, dass ein naher Angehöriger plötzlich erkrankt und dringend Pflege benötigt. In diesem Fall haben Arbeitnehmer den gesetzlichen Anspruch auf einen Pflegeurlaub.

Sie haben einen plötzlichen Pflegefall oder einen kranken Angehörigen zu Hause und brauchen dringend Pflegeurlaub? Wir helfen Ihnen weiter.

In diesem Blog erhalten Sie Antworten auf die Fragen:

  • Was ist ein Pflegeurlaub?
  • Wer hat Anspruch auf einen Pflegeurlaub?
  • Wann habe ich Anspruch auf Pflegeurlaub?
  • Wie lange habe ich Anspruch auf Pflegeurlaub?
  • Welche Alternativen gibt es?

Was ist ein Pflegeurlaub?

Der umgangssprachliche Ausdruck „Pflegeurlaub“ wird rechtlich gesehen auch Pflegefreistellung genannt. Dabei handelt es sich nämlich nicht um einen Urlaub, sondern einen Sonderfall der persönlichen Dienstverhinderung aufgrund familiärer Pflichten. Als Arbeitnehmer wird Ihnen das Entgelt darum weiterhin gezahlt.

Wer hat Anspruch auf einen Pflegeurlaub?

Einen Anspruch auf Pflegefreistellung haben alle Dienstnehmer mit einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber jedoch die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen nachweisen können. Dies ist in Form einer mündlichen bzw. schriftliche Mitteilung oder mit der Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der erkrankte Angehörige aufgrund seiner Erkrankung bzw. seines Alters nicht mehr alleine sein kann und Hilfe benötigt.

Zu beachten ist, dass die Pflegefreistellung nicht automatisch für jedes Familienmitglied beantragt werden kann. Eine Pflegefreistellung ist nur für sogenannte „nahe Angehörige“ möglich. Dazu zählen:

  • Ehepartner, Lebensgefährten, eingetragene Partner
  • Verwandte in gerader Linie: Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern
  • Wahl-, Pflege- und Stiefkinder und
  • leibliche Kinder von Ehepartnern, eingetragenen Partnern oder Lebensgefährten
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Ein Pflegeurlaub kann nur für die Pflege von nahen Angehörigen beantragt werden

Wann habe ich Anspruch auf Pflegeurlaub?

Sie haben Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie leben im gemeinsamer Haushalt mit dem erkrankten nahen Angehörigen
  • haben ein aufrechtes Arbeitsverhältnis
  • und die Pflege wird tatsächlich von Ihnen ausgeführt

Wie lange darf ich Pflegeurlaub nehmen?

Als Arbeitnehmer haben Sie innerhalb eines Jahres für ein Ausmaß von maximal einer Arbeitswoche Anspruch auf Pflegefreistellung. Sie können die Pflegefreistellung sowohl tage-, wochen-, oder stundenweise in Anspruch nehmen.

Welche Alternativen gibt es?

Sie haben Ihre Pflegefreistellung aufgebraucht? In diesem Fall gibt es die Möglichkeit einer erweiterten Pflegefreistellung. Diese ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflege von Kindern unter 12 Jahren möglich.

Neben dem Pflegeurlaub gibt es aber auch weitere Alternativen, um sich um die Pflege eines Angehörigen zu kümmern. Sie können mit ihrem Arbeitgeber zb. eine Pflegekarenz vereinbaren. Dabei haben Sie allerdings keinen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

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Eine Alternative zur Pflegefreistellung ist die Pflegekarenz

Einen „richtigen“ Urlaub für Pflegende Angehörige und deren an Demenz erkrankte Angehörige bieten wir im Rahmen unseres Demenz-Tourismus Projektes Vividus an. Zugeschnitten auf die individuellen Bedürfnisse kombinieren wir einen entspannten Urlaub inmitten der Kärntner Seen – und Gebirgslandschaft mit variablen Betreuungsmöglichkeiten für Ihren Angehörigen. Vividus ermöglicht einen Urlaub für Körper, Geist und Seele – weil Kraft tanken so wichtig ist!

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach unter office@careplus24.com oder +43 (0) 660 267 32 62

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