Patientenverfügung Österreich: Fragen & Antworten
Den Begriff Patientenverfügung haben die meisten von uns schon gehört. Mit dem Thema selbst wollen sich aber nicht viele beschäftigen. Doch oft kommt eine Krankheit schneller, als man denkt. Was also tun, wenn man Entscheidungen plötzlich nicht mehr selbst treffen kann? Meistens bestimmen dann Ärzte über lebenserhaltende Behandlungen. Mit einer Patientenverfügung kann man jedoch schon im Vorhinein selbst über Maßnahmen entscheiden.
In diesem Blog bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen:
- Was ist eine Patientenverfügung?
- Welche Arten gibt es?
- Welche Voraussetzungen braucht es?
- Wie errichtet man die Verfügung?
- Wie hoch sind die Kosten?
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Vorsorgedokument, das eine medizinische Behandlung schon im Voraus ablehnt. Dabei können aber nur konkret genannte Behandlungen verhindert werden. Meistens handelt es sich um lebensverlängernde Maßnahmen. Die Verfügung wird außerdem erst wirksam, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden.
Unterschied: Beachtliche und Verbindliche Patientenverfügung
In Österreich gibt es zwei Arten, wie die Willenserklärung erfolgen kann.
Beachtlich
Hier berücksichtigt man den Wunsch des Patienten zwar, der Arzt entscheidet im Endeffekt aber selbst. Für diese Art braucht man weder einen Arzt, noch einen Rechtsanwalt oder Notar. Ein Gespräch mit dem Arzt ist aber trotzdem zu empfehlen. Eine beachtliche Patientenverfügung kann außerdem selbst geschrieben und beim Hausarzt hinterlegt werden.
Verbindlich
Bei dieser Art handelt es sich um die eigentliche Patientenverfügung. Hierbei muss der Arzt nach dem Willen des Patienten handeln. Der Patient muss vorher aber ausführlich über die Folgen aufgeklärt werden.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Bei einer verbindliche Patientenverfügung müssen fünf Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Patient muss bei der Errichtung geistig und psychisch stabil sein.
- Die abgegebene Erklärung muss dem Willen der Person entsprechen. Entscheidet der Betroffene nicht frei, verliert die Patientenverfügung ihre Wirksamkeit.
- Der Inhalt muss dem Gesetz entsprechen. Das gilt zum Beispiel bei dem Wunsch nach einer aktiven Sterbehilfe. Diese ist in Österreich bislang verboten.
- Hat sich der Stand in der Medizin verändert, stimmt der Inhalt oft nicht mehr mit der Verfügung überein. In diesem Fall wird das Dokument unwirksam.
- Der Patient kann die Verfügung selbst widerrufen und unwirksam machen.
Wie errichtet man eine Patientenverfügung?
Für eine verbindliche Verfügung muss zuerst eine Gespräch mit dem Arzt erfolgen. Hierbei informiert der Arzt über die Auswirkungen und bespricht die Wünsche des Patienten.
Danach wird die Patientenverfügung schriftlich festgehalten. Dies kann durch einen Rechtsanwalt, Notar oder Vertreter eines Erwachsenenschutzvereins erfolgen. Die Verfügung gilt dann für maximal acht Jahre und muss vor dem Ablauf erneuert werden.
Auf Wunsch kann man sich auch in das Patientenverfügungsregister eintragen lassen. Hier haben alle österreichischen Krankenanstalten Einsicht.
Was kostet eine Patientenverfügung?
Bei der Erstellung müssen der Arzt und der Rechtsanwalt bezahlt werden. In Österreich muss der Patient die Kosten dafür selbst tragen. Die Höhe der Kosten beim Arzt hängt von der Dauer des Gesprächs ab. Diese beträgt bei Ärzte ca. 120 Euro für eine halbe Stunde. Die Gebühr für den Rechtsanwalt beträgt ca. 100 – 150 Euro.
Eine genaue Beratung rund um das Thema, bietet außerdem die Patientenanwaltschaft an. Die Serviceeinrichtung gibt es in jedem Bundesland.
Bei Fragen helfen aber auch wir gerne weiter! Kontaktieren Sie uns unter office@careplus24.com oder 0660/2673262.
Sie haben Interesse an dem Thema? Dann schauen Sie doch mal bei unserem Blog über die Erwachsenenvertretung in Österreich vorbei.