24-Stundenbetreuung: Corona Einreise Österreich 2022

Der Reiseverkehr innerhalb einzelner Staaten ist schon seit Beginn der Covid Pandemie eingeschränkt. Da sich die Covid-Situation in Österreich und den umliegenden Ländern ständig ändert, gelten auch stets neue Einreisebestimmung. Diese betreffen auch die 24-Stundenbetreuung.

Die Vielzahl an unterschiedlichen und neuen Information kann dabei schnell überfordern und Fragen aufwerfen. Mit diesem Blog möchten wir Ihnen helfen und die wichtigsten Informationen über die aktuellen Bestimmungen zusammenfassen – um endlich einen Überblick zu haben!

Einreise Österreich 2022

Grundsätzlich gilt für die Einreise nach Österreich 2-G+. Man muss daher ein Impf- oder Genesungsnachweis und zusätzlich einen PCR-Test vorweisen. Personen, die bereits eine weitere Dosis, also einen „Booster“ bekommen haben, brauchen aber keinen Test.

Was gilt als 2-G+ Nachweis?

Als gültiger 2-G Nachweis gilt ein ärztliches Zeugnis über:

  • eine Corona-Schutzimpfung, oder

  • eine genesene Infektion mit Covid-19

Diese Dokumente müssen in lateinischer Schrift, deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein. Sollte keiner dieser Nachweise vorliegen, ist eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance vor der Einreise durchzuführen. Weiters muss man in Quarantäne und kann sich erst ab dem fünften Tag nach der Einreise mit einem PCR-Test freitesten. Der Tag der Einreise ist als „Tag null“ anzusehen.

Zusätzlich ist aber noch folgender Nachweis mittzuführen:

  • negativer PCR-Test ODER Impfnachweis über eine weitere Dosis („Booster“)

Bei der Einreise nach Österreich muss ein gültiger PCR-Test oder ein ärztliches Zeugnis mitgeführt werden. Es sei denn, beim 2-G-Nachweis handelt es sich um einen Impfnachweis einer weiteren Dosis („Booster“). Dann muss kein negatives Testergebnis vorgelegt werden.

Als „Booster“ wird jede weitere Impfdosis gesehen, die auf die „erste Impfserie“:

  • Genesen + 1 Impfung
  • 2/2 Impfungen
  • 1/1 Janssen Impfung

folgt.

Eine Einreise nach Österreich ist nur mit gültigem 2G+ Nachweis möglich

Was gilt für die 24-Stundenbetreuung?

Die Betreuungskräfte aus dem Ausland zählen zu den PendlerInnen und darum gelten auch besondere Bestimmungen. Für eine Einreise ist laut COVID-19 Einreiseverordnung ein 3G Nachweis mitzuführen.

Regelmäßige Pendler müssen demnach einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis (PCR-Test ODER Antigentest) vorzeigen. Ergebnisse von Antigentests können PendlerInnen weiterhin vorzeigen, sie sind jedoch nur 24 Stunden gültig.

Sollte keiner dieser Nachweise vorliegen, muss man ebenfalls eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance vor der Einreise durchführen. Weiters ist eine 10-tägige Quarantäne anzutreten, die nur mit einem negativem PCR-Test ab dem fünften Tag nach der Einreise beendet werden kann.

Zusätzlich zu dem Nachweis wird empfohlen, eine Kopie des Arbeitsvertrages und wichtige Dokumente wie zum Beispiel den Meldezettel aus dem Heimatland mitzunehmen. Bei einer Kontrolle kann es nämlich sein, dass die Ausnahmeregel glaubhaft gemacht werden muss. Dies kann durch Bestätigungen der der Arbeitgerber, Fotos und Tickets geschehen.

Eine Voraussetzung um als regelmäßiger Berufspendler zu gelten, ist außerdem eine Bewegung mindestens 1 Mal im Monat. Eine Einreise muss also im monatlichen Rhythmus erfolgen. Ist dies nicht der Fall, gilt man nicht mehr als Berufspendler.

Einreise bei Janssen Impfung

Seit 3. Jänner 2022 sind Impfnachweise bei einer einmaligen Janssen Impfung in Österreich ungültig. Um einen gültigen Impfnachweis zu bekommen, braucht man eine weitere Impfung. Diese muss frühestens 28 Tage nach der ersten Impfung stattfinden. Bei der weiteren Impfung sollte ein zugelassener mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna verwendet werden.

Für Personen die vor der Impfung eine Genesung durchgemacht haben besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit eine Kombination aus einem Genesungsnachweis und dem Janssen Impfzertifikat. Dies gilt als gültiger 2G-Nachweis.

Die Einreise nach Österreich ist mit einem Janssen Zertifikat aber weiterhin möglich! Es kam hier zu keiner Änderung der Einreiseverordnung. Für die Einreise aus einem Gebiet der Anlage 1 ist aber zusätzlich zum PCR-Test (max. 48 Stunden alt) ein „Booster“ notwendig. Aktuell (24.01.2022) gibt es keine Virusvariantenstaaten- oder gebiete.

Wichtig: Mit einer einmalige Janssen Impfung können 24-Stundenbetreuer zwar einreisen, aber nicht zum Beispiel ein Restaurant besuchen. Die Impfung ist innerhalb Österreich nicht mehr als 2-G Nachweis gültig.

 

Covid, PCR-Test, Covid-19, 24-Stundenbetreuung
Für die 24-Stundenbetreuung gilt weiterhin die 3G-Regelung

Sie möchten näheres über die Impfung oder die Covid-Regelungen für Betreuungskräfte wissen? Schauen Sie doch bei unseren Blogbeiträgen:

2G am Arbeitsplatz? Das gilt für 24-Stundenbetreuer in Österreich oder Covid-19: Was Betreuungskräfte über die Impfung wissen müssen vorbei.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter office@careplus24.com oder telefonisch unter +43 660 267 3262.

Neueste Ratgeber-Beiträge und Tipps:

Angehöriger verweigert Pflege – Was nun?

Benötigt ein Angehöriger Pflege, steht die ganze Familie vor Fragen und Herausforderungen. Die meisten Betroffenen wünschen sich, dass die Pflege durch Familienangehörige in der eigenen ...

Pflegegeld, Förderung & Bonus: Das ändert sich 2023

Das Jahr 2023 bringt einige Neuerungen für die Pflege in Österreich. Neben der jährlichen Anpassung des Pflegegeldes, kommt es auch zur Erhöhung der Förderungen für ...

24-Stundenbetreuung: Pflegerische und ärztliche Leistungen

Häufig werden bei der 24-Stundenbetreuung neben einfachen Betreuungsleistungen auch einzelne pflegerische oder ärztliche Leistungen von der Betreuungskraft verlangt. In diesen Fällen bedarf es einer Übertragung ...