Plötzlich Pflegefall: Was ist jetzt zu tun?
Ein Pflegefall tritt oft völlig unerwartet ein. Die Angehörigen sind auf die Situation nicht vorbereitet, da Pflege für die meisten bisher kein Thema war. Es kommen also immer mehr Fragen auf, wofür Hilfe benötigt wird.
In diesem Blog wollen wir kurz zusammenfassen, welche Schritte bei einem plötzlichen Pflegefall am Anfang wichtig sind.
Schritt 1: Holen Sie sich Unterstützung
Ein plötzlicher Pflegefall ist eine Herausforderung für viele Angehörige. Um einen möglichst stressfreien Alltag für sich und die betroffene Person zu schaffen, ist es wichtig, dass man mit der Situation nicht alleine zu kämpfen hat.
Hilfe durch Freunde und Familie
Für den Betroffenen ist es wichtig, dass er die Unterstützung von seiner Familie bekommt und auf diese zählen kann. Als Angehöriger wird man auf viele finanzielle und organisatorische Herausforderungen stoßen. Suchen Sie deshalb auch nach Unterstützung in Ihrem persönlichen Umfeld. Oft haben Bekannte schon ähnliche Situationen erlebt und können Ihnen weiterhelfen.
Beantragung von Pflegeurlaub
Sie sind berufstätig und brauchen eine Auszeit, um für Ihren Angehörigen da zu sein? Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf eine Pflegefreistellung bzw. Pflegeurlaub. Scheuen Sie sich nicht dies in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass die zu pflegende Person im selben Haushalt lebt und ein naher Angehöriger ist. Unter nahen Angehörigen versteht man Ehepartner, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Urenkel, aber auch Pflegekinder, Adoptivkinder und Lebensgefährten. Ein Pflegeurlaub kann bis zu einer Woche pro Arbeitsjahr in Anspruch genommen werden. Reicht der Urlaub nicht aus, können Sie eventuell auch eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit mit dem Arbeitnehmer vereinbaren.
Schritt 2: Lassen Sie sich beraten
Auch wenn es sich um keinen plötzlichen Pflegefall handelt, eine professionelle Beratung ist immer wichtig. Informieren Sie sich über die verschiedensten Formen der Pflege und den Förderungen.
Welche Form der Pflege ist die richtige?
Will der Betroffene in den eigenen 4 Wänden gepflegt werden? Oder kommt eher ein Pflegeheim in Frage? Analysieren Sie zuerst die ganze Situation. Oftmals kann der Betroffene zunächst von den Angehörigen gepflegt werden. Für viele ist es jedoch leichter, eine externe Person zu haben, die mit der Pflege bereits Erfahrung hat und mit den Hemmungen umgehen kann.
Für all diese Fragen ist es aber wichtig, sich von Fachpersonal beraten zu lassen. Wenden Sie sich hier am besten an ihren Arzt oder an eine Beratungstelle. Wussten Sie, dass sie kostenlos die Beratungsstellen der Bundes- und Landesregierung nützen können? Eine Lister aller Stellen finden Sie hier.
Schritt 3: Bestimmen Sie eine Erwachsenenvertretung
Kann die pflegebedürftige Person wichtige Entscheidungen nicht mehr alleine treffen, besteht die Möglichkeit, eine Erwachsenenvertretung zu bestimmen. Dies können Familienmitglieder, nahestehende Personen oder Beratungsstellen sein. Man unterscheidet hierbei von 4 Arten. Bei einer Vorsorgevollmacht bestimmt man eine Person, die Entscheidungen trifft, wenn der Betroffene einmal nicht mehr entscheidungsfähig ist. Ist es für eine Vorsorge bereits zu spät, kann eine gewählte, gesetzliche oder gerichtliche Erwachsenenvertretung bestimmt werden. Mehr über die verschiedenen Formen von der Erwachsenenvertretung können Sie in unserem Blog zum Thema Erwachsenenvertretung nachlesen.
Schritt 4: Klären Sie das Finanzielle
Bei der Entscheidung für eine Form der Pflege gehört auch der finanzielle Aspekt dazu. Sie sollten sich generell Gedanken machen, wie viel Geld Ihnen monatlich für die Pflege des Angehörigen zur Verfügung steht. Sollte dies nicht ausreichen, bitten Sie eventuell Ihre Angehörigen um Unterstützung. Generell sollten Sie aber sofort Pflegegeld beantragen.
Schritt 5: Beantragen Sie Pflegegeld
Bei einem Pflegefall unterstützt der Staat mit Pflegegeld. Dieses wird monatlich ausbezahlt und muss beantragt werden. Zunächst muss man aber ein Pflegegrad bestimmen, um zu sehen wie hoch der Pflegebedarf des Betroffenen ist. In Österreich gibt es 7 Pflegestufen. Diese richten sich nach der Anzahl von Stunden, die im Monat für Pflege aufgewendet werden müssen. Um diesen Aufwand zu beurteilen, führt ein Arzt ein Gutachten beim Betroffenen durch. Näheres zur Beantragung und den Stufen vom Pflegegeld finden Sie auch in unserem Blog zum Thema Pflegegeld.
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